Im Notfall frei – im Ernstfall sicher verschlossen.

In einem Brandfall muss die reibungslose Flucht aus dem Gebäude gewährt sein. Ebenso der rasche Zugang für die Interventionskräfte und Berechtigte. Jede Sekunde zählt, um Menschenleben zu retten.
Der Gesetzgeber verlangt einen im Notfall frei begehbaren Ausgang, während der Liegenschaftsbesitzer Sicherheit und Zugangskontrolle wünscht. Eine optimale Fluchtwegsicherung verhindert zudem die unbefugte Nutzung des Fluchtwegs zum Verlassen des Gebäudes (Diebstahl) und schützt wirksam vor Einbrüchen.