Brandschutzgläser müssen spezielle Bedingungen erfüllen. Sie werden unter streng festgelegten Prüfungsbedingungen auf ihre raumschliessende Funktion während einer vorgegebenen Branddauer getestet. Die feuerhemmenden Gläser werden nicht allein, sondern nur als vollständige Bauteile – mit zugehörigen Rahmenkonstruktionen und Einbauvorschriften – zugelassen.
Brandschutzgläser bestehen meist aus mehreren Schichten und erfüllen zusätzlich je nach Zusammensetzung gewisse Sicherheitsbedingungen. Brandschutzgläser können für Innen- und Aussenanwendungen eingesetzt werden. Als Isolierverglasungen sind Kombinationen mit anderen Gläsern möglich.
Brandschutzgläser werden in zwei Kategorien eingeteilt:
E-Gläser, ehemals R- und G-Gläser.
Die raumabschliessenden E-Gläser verhindern Flammen- und Brandgasdurchtritt entsprechend der angegebenen Zeit; d.h. die Brandhitze darf sich erst nach Ablauf der vorgegebenen Zeitdauer ausbreiten können. Z.B. bedeutet die Bezeichnung E30, dass die Verglasung dem Brand 30 Minuten lang stand halten muss.
EI-Gläser, ehemals F für Festverglasungen, T für Türverglasungen.
EI-Gläser verhindern bei einem Brand den Durchtritt von Rauch und Flammen. Zusätzlich schützen sie benachbarte Räume über eine bestimmte Zeitdauer vor Abstrahlung der entstandenen Hitze. Bei EI-Gläsern gilt zudem die Vorschrift, dass die vom Brand abgewandte Verglasungsseite im Mittel nicht über 140K und die max. Temperatur nicht mehr als 180K gegenüber der Raumtemperatur zu Beginn der Prüfung liegen darf.
Schaulager in Münchenstein
Für die Brandschutzverglasung des Sitzungszimmers haben wir Promat System-Glas mit der Feuerwiderstandsklasse EI-30 verwendet.


